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Verpachtung eines Krankenhauses durch Gemeindeverband als zum Vorsteuerabzug berechtigter Betrieb gewerblicher Art?

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2026/30ÖStZB 2026, 107 Heft 5 v. 13.3.2026

BAO: § 280 Abs 1 lit e

VwGG: § 42 Abs 2 Z 3 lit a, b und c

Das BFG geht in seinem Erkenntnis von einem Pachtverhältnis im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Krankenhauses aus, nimmt aber an, dass die Personalgestellung - also die Überlassung der für das Krankenhaus tätigen Personen - nicht Teil dieser Betriebsverpachtung, sondern gesondert zu beurteilen sei. Wieso das BFG die Überlassung des Grundstücks, der Betriebsvorrichtungen, der Vorräte und eines bestimmten Teils des Personals als Teil der Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art ansieht, die Überlassung des weiteren Personals aber nicht, lässt sich für den VwGH nicht erkennen.

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