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Umsatzsteuerliche Zurechnung von Leistungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2026/29ÖStZB 2026, 106 Heft 5 v. 13.3.2026

UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 1

"Leistender" hinsichtlich Lieferungen und sonstigen Leistungen iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 ist, wer Leistungen (hier: Nachhilfe) im eigenen Namen erbringt. Im Allgemeinen ist entscheidend, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist.

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