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BFG: Wird neuer Sachbescheid vor dem Aufhebungsbescheid (§ 299 BAO) in die Databox eingestellt, so sind beide Bescheide rechtswidrig und daher aufzuheben

Erkenntnisse des BFGBearbeiter: Mag. Michael GleissÖStZB 2026/28ÖStZB 2026, 103 Heft 5 v. 13.3.2026

BAO: § 299

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