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BFG: Zu- und Abschläge nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 haben im Körperschaftsteuerbescheid Gruppe und nicht im Feststellungsbescheid zu erfolgen

Erkenntnisse des BFGBearbeiter: Mag. Michael GleissÖStZB 2026/25ÖStZB 2026, 99 Heft 5 v. 13.3.2026

EStG 1988: § 4 Abs 2 Z 2

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