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BFG: Fehlender Nachweis für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung ist nicht mit Zwangsstrafe durchsetzbar

Erkenntnisse des BFGBearbeiter: Mag. Michael GleissÖStZB 2026/3ÖStZB 2026, 5 Heft 1 und 2 v. 5.2.2026

BAO: § 11

Wird die nicht erfolgte Vorlage von Beweismitteln für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung mit der Verhängung einer Zwangsstrafe geahndet, läuft dies auf eine Bestrafung für die Behauptung der Erweislichkeit des Begehrens hinaus (VfGH 5. 3. 1979, 175/76, VfSlg 8510/1976) und ist daher nicht zulässig.

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