BAO: § 11
Wird die nicht erfolgte Vorlage von Beweismitteln für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung mit der Verhängung einer Zwangsstrafe geahndet, läuft dies auf eine Bestrafung für die Behauptung der Erweislichkeit des Begehrens hinaus (VfGH 5. 3. 1979, 175/76, VfSlg 8510/1976) und ist daher nicht zulässig.

