EStG 1988: § 24, § 37 Abs 5
BAO: § 252 Abs 1
Feststellungen über die Höhe der Einkünfte inkl des Veräußerungsgewinns einer Personengesellschaft sind ausschließlich im Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) zu treffen. Ausgleichszahlungen für noch nicht abgegoltene Provisionszahlungen eines Versicherungsmaklers anlässlich des Ausscheidens aus einer Mitunternehmerschaft können nicht zu den laufenden Einkünften zählende Veräußerungsgewinne darstellen.

