OÖ BauO 1994: § 20 Abs 7
Errichteten die Rechtsvorgänger der nunmehrigen Grundstückseigentümer - aufgrund einer auf der BauO für Linz und Wels 1887 (LBO 1887) beruhenden bescheidmäßigen
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OÖ BauO 1994: § 20 Abs 7
Errichteten die Rechtsvorgänger der nunmehrigen Grundstückseigentümer - aufgrund einer auf der BauO für Linz und Wels 1887 (LBO 1887) beruhenden bescheidmäßigen
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