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Beitragspflicht einer Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaft für Tiefgarage nach dem Tiroler TourismusG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2025/187ÖStZB 2025, 642 Heft 22 v. 19.11.2025

FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991

TourismusG Tir 2006: § 2 Abs 1, § 30 Abs 1, § 33 Abs 2

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaft für eine Tiefgarage, die von den Gästen eines Campingplatzes und eines Hotels genutzt werden soll, ist, erzielt Umsätze (nur) gegenüber ihren Mitgliedern und besitzt Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 und 2 UStG 1994. Die Empfänger der Leistungen der GesbR (also ihre beiden Gesellschafter - eine Camping-KG und Hotel-GmbH) erzielen wiederum Umsätze ua aus der Zurverfügungstellung der Tiefgaragenplätze an ihre Gäste; damit sind aber auch die von der GesbR erzielten Umsätze mittelbar vom Tourismus in Tirol (positiv) beeinflusst - auf eine Gewinnerzielungsabsicht der GesbR kommt es insoweit nicht an - und

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