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Keine Zustellvollmacht bei Streichung von Zustellklausel im Vollmachtsformular

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2025/158ÖStZB 2025, 566 Heft 20 v. 21.10.2025

BAO: § 83

ZustG: § 9 Abs 1

Mit der Vorgehensweise, bei der das gesamte Revisionsvorbringen ausschließlich als Zulässigkeitsvorbringen unterbreitet wird und sich letztlich als eine Vermengung der Darlegung von Zulässigkeitsgründen und Revisionsgründen erweist, wird dem Erfordernis nach § 28 Abs 3 VwGG, wonach die Revisionsgründe gesondert darzulegen sind, nicht entsprochen, sodass sich die Revision schon aus diesem Grund als unzulässig erweist. Auch ist in diesem Fall kein Mängelbehebungsauftrag aufzutragen.

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