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Haftung des Geschäftsführers für Kommunalsteuer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/89ÖStZB 2023, 234 Heft 8 v. 28.4.2023

KommStG: § 6a

BAO: § 9

1) Die Heranziehung zur Haftung nach § 6a KommStG setzt nicht voraus, dass die Abgabenschulden gegenüber der Primärschuldnerin rechtskräftig festgesetzt worden sind.

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