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Behandlung im Privatspital - außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/76ÖStZB 2023, 209 Heft 8 v. 28.4.2023

EStG 1988: § 34

Auch Krankheitskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, können dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, wenn sie aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind. Die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige, der selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden kann.

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