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Bindungswirkung eines Gruppenfeststellungsbescheides

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/66ÖStZB 2023, 188 Heft 7 v. 14.4.2023

KStG 1988: § 9 Abs 8

BAO: § 192

Der Gruppenfeststellungsbescheid nach § 9 Abs 8 KStG 1988 ist ein Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren. Er entfaltet für die Fragen, ob eine Gruppe besteht und welche Gesellschaften in welchem Zeitraum Gruppenmitglieder sind, Bindungswirkung gem § 192 BAO. Voraussetzung für eine derartige Bindungswirkung ist allerdings, dass der Bescheid auch an die betroffenen Gesellschaften (Gruppenträger und Gruppenmitglieder) ergangen ist.

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