KStG 1988: § 9 Abs 8
BAO: § 192
Der Gruppenfeststellungsbescheid nach § 9 Abs 8 KStG 1988 ist ein Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren. Er entfaltet für die Fragen, ob eine Gruppe besteht und welche Gesellschaften in welchem Zeitraum Gruppenmitglieder sind, Bindungswirkung gem § 192 BAO. Voraussetzung für eine derartige Bindungswirkung ist allerdings, dass der Bescheid auch an die betroffenen Gesellschaften (Gruppenträger und Gruppenmitglieder) ergangen ist.