KStG 1988: § 9 Abs 7
Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen der EWG mit der Türkei: Art 41 Abs 1
Die Stillhalteklausel des Art 41 Abs 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen der EWG mit der Türkei verbietet es den Vertragsparteien, untereinander neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen.