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Revision - Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/58ÖStZB 2023, 165 Heft 6 v. 30.3.2023

VwGG: § 28 Abs 3, § 34 Abs 1

1) Stellt sich die in der Revision aufgeworfene Rechtsfrage im Revisionsfall nicht, so ist die Revision zurückzuweisen. Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der VwGH aufgrund von Revisionen nämlich nicht zuständig.

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