BAO: § 236
Ein Abgehen des VwGH von seiner bisherigen Rsp durch einen verstärkten Senat (bei unveränderter Rechtslage) führt nicht dazu, dass sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären.
BAO: § 236
Ein Abgehen des VwGH von seiner bisherigen Rsp durch einen verstärkten Senat (bei unveränderter Rechtslage) führt nicht dazu, dass sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären.