vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einzahlung von Grundbuchskosten auf das Abgabenkonto ohne Verwendungswidmung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/30ÖStZB 2023, 102 Heft 4 v. 27.2.2023

BAO: § 214, § 215, § 216

ABGB: § 1438

Ist auf einer Liegenschaft ein Pfandrecht zugunsten des Finanzamtes vorgemerkt worden, wofür Gebühren angefallen sind, welche von der Abgabenbehörde an das Gericht bezahlt worden sind, und macht das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen deshalb Anspruch auf Ersatz dieser Kosten sowie die Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld geltend, und wird daraufhin vom Steuerpflichtigen eine Einzahlung ohne spezielle Verwendungswidmung auf das Abgabenkonto vorgenommen, so ist diese auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Eine nicht der Rechtslage oder den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Buchung liegt diesfalls nicht vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte