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Verlängerung der Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe bei abgeleistetem Präsenzdienst

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/26ÖStZB 2023, 93 Heft 4 v. 27.2.2023

FLAG: § 2 Abs 1 lit g idF BGBl I 2010/111

Wird der Präsenzdienst vor Vollendung des 24. Lebensjahres abgeleistet, so besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe ab Beginn der Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Unerheblich ist dabei, ob die Berufsausbildung vor oder nach Vollendung des 24. Lebensjahres aufgenommen wird.

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