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Familienbeihilfe - Polizeigrundausbildung als Berufsausbildung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/25ÖStZB 2023, 89 Heft 4 v. 27.2.2023

FLAG: § 2 Abs 1 lit b

Die Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizeigrundausbildung) ist "noch" als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG anzusehen, wenn sie in einer " Basisausbildung " mit einem Lehrplan und einer Stundentafel sowie - abgesehen allenfalls von einer Ausbildung im Waffengebrauch, in Selbstverteidigung oder im Sport - in theoretischen Unterweisungen, Aufgabenstellungen, Übungen und Arbeiten besteht.

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