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Familienbeihilfe - Grundausbildung in der Finanzverwaltung keine Berufsausbildung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/24ÖStZB 2023, 87 Heft 4 v. 27.2.2023

FLAG: § 2 Abs 1 lit b

Die Grundausbildung in der Finanzverwaltung ist nicht als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG zu qualifizieren.

VwGH 25. 3. 2021, Ra 2018/16/0164
➜ Unterinstanz: BFG 27. 6. 2018, RV/1100412/2016
betreffend: Familienbeihilfe für Jänner 2011 bis August 2012

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