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Die Angabe eines fiktiven Lieferers führt zur Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn die Steuerpflichtigeneigenschaft des Lieferers nicht überprüfbar ist

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2023/19ÖStZB 2023, 70 Heft 3 v. 13.2.2023

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