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Altlastenbeitrag für Bodenaushubmaterial - Bindungswirkung eines Feststellungsverfahrens gem § 10 ALSAG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/297ÖStZB 2023, 725 Heft 24 v. 15.12.2023

ALSAG: § 2 Abs 4, § 3 Abs 1 Z 1 lit c, § 10

Ein Verfahren nach § 10 Abs 1 ALSAG dient der bescheidmäßigen Klärung und damit der rechtswirksamen Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen der Altlastenbeitragspflicht. Ein solcher Feststellungsbescheid entfaltet Bindungswirkung für die Abgabenbehörde im Rahmen der Erhebung des Altlastenbeitrages.

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