vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Revision - keine Beantwortung abstrakter Rechtsfragen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/288ÖStZB 2023, 706 Heft 23 v. 1.12.2023

B-VG: Art 133 Abs 4

Damit von einer Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG gesprochen werden kann, ist es erforderlich, dass die Revisionswerberin dargelegt, welchen konkreten Sachverhalt sie

Seite 706


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte