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Betriebskindergarten - keine Kommunalsteuerbefreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/262ÖStZB 2023, 662 Heft 22 v. 30.11.2023

KommStG: § 8 Z 2

BAO: § 34, § 35, § 36

Gemäß § 8 KommStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Kinderfürsorge dienen, von der Kommunalsteuer befreit.

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