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Annahme von Scheingeschäften - Darlegung der verdeckten Rechtsgeschäfte erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/240ÖStZB 2023, 600 Heft 20 v. 3.11.2023

BAO: § 23 Abs 1

Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend.

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