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Säumnisbeschwerde - Bescheiderlassung nach Erhebung einer Revision

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/215ÖStZB 2023, 538 Heft 18 v. 21.9.2023

BAO: § 284

Eine Säumnisbeschwerde ist dann als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Begehren der Säumnisbeschwerde Rechnung getragen wurde, indem die Abgabenbehörde, deren Säumnis bekämpft wurde, ihren Bescheid erlassen hat.

Dies gilt auch dann, wenn

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