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Unterlassung der Beweisaufnahme wegen unbestimmtem Beweisthema

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/214ÖStZB 2023, 538 Heft 18 v. 21.9.2023

BAO: § 183

Soweit die Revision moniert, es sei ein Beweisantrag begründungslos übergangen worden, macht sie einen Verfahrensmangel geltend. Ein solcher führt nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, wenn auch die Relevanz dieses Verfahrensmangels dargelegt wird (vgl VwGH 22. 6. 2022, Ra 2020/13/0038).

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