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Bedeutung der mündlichen Verhandlung vor dem BFG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/213ÖStZB 2023, 536 Heft 18 v. 21.9.2023

BAO: § 115, § 269 Abs 1, § 275 Abs 2

1) Im Abgabenverfahren gilt ein " Überraschungsverbot ", das auch im Beschwerdeverfahren vor dem BFG zu beachten ist.

2) Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann.

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