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Keine Aufforderung zur Akteneinsicht / Griffweise Schätzung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/28ÖStZB 2022, 88 Heft 4 v. 2.3.2022

BAO: § 90, § 184, § 269 Abs 2

Die Initiative zur Akteneinsicht hat nicht von der Behörde (oder dem Verwaltungsgericht) auszugehen. Die Partei ist zur Akteneinsicht also nicht aufzufordern, ihr

Seite 88


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