EStG 1988: § 16 Abs 2, § 25
Kommt es zu einer Rückzahlung von Beträgen, die als Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen waren, liegen Werbungskosten nach § 16 Abs 2 EStG 1988 und damit gegebenenfalls negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor.