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Einbringung von Wohnungen in eine Körperschaft - ImmoESt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/9ÖStZB 2022, 42 Heft 3 v. 15.2.2022

EStG 1988: § 6 Z 14 lit b, § 30 Abs 1 und Abs 4

Gem § 6 Z 14 lit b EStG 1988 gilt die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft als Tausch, wenn sie nicht unter das Umgründungssteuergesetz fällt oder das Umgründungssteuergesetz dies vorsieht.

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