EStG 1988: § 15
Sachbezugswerteverordnung: § 2 Abs 7a
Gem § 2 Abs 7a der Sachbezugswerteverordnung ist für eine kostenlose oder verbilligte arbeitsplatznahe Unterkunft bis zu einer Größe von 30 m 2 kein Sachbezug anzusetzen, wenn die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers liegt. Bei einer Größe von mehr als 30 m2 aber nicht mehr als 40 m2 ist der Wert um 35 % zu vermindern, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens zwölf Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.