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Bloße Aufgabe der ursprünglich geplanten Tätigkeit führt nicht zur Versagung bzw Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Immobilientätigkeiten

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/1ÖStZB 2022, 3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2022

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