EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8, § 28
Der Abbruch eines unentgeltlich erworbenen, privat genutzten Gebäudes führt - anlässlich der Einräumung eines Baurechtes (am sodann unbebauten Grundstück) - beim Baurechtsgeber nicht zu Werbungskosten in Form einer AfA von den fiktiven Anschaffungskosten dieses Gebäudes.