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Bewertung eines stillgelegten Fabriksgebäudes - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/199ÖStZB 2022, 509 Heft 18 v. 20.9.2022

GrStG: § 21 Abs 1

Nach § 21 Abs 1 GrStG ist im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt (§ 21 Abs 4 BewG) festgestellt worden ist.

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