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Familienbeihilfenanspruch einer Großmutter für studierende Tochter mit Kind

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/189ÖStZB 2022, 488 Heft 18 v. 20.9.2022

FLAG: § 2 Abs 1 lit b und lit i

StudFG: § 17

Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden. Bei volljährigen Kindern, die eine in § 3 StudFG genannte Einrichtung besuchen, ist eine solche Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten.

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