FLAG: § 2 Abs 1 lit b
Binden die Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Berufsreifeprüfung (hier: Lehre mit Matura) im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht die volle Zeit des Sohnes, so besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe.
VwGH 22. 8. 2022, Ra 2020/16/0085
➜ Unterinstanz: BFG 9. 3. 2020, RV/2101151/2019
betreffend: Rückforderung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner bis Mai 2018