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Unternehmereigenschaft zur Bestimmung des Orts der Dienstleistung beim Empfängerortsprinzip

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/179ÖStZB 2022, 450 Heft 15 und 16 v. 2.8.2022

MehrwertsteuerRL: Art 44

UStG 1994: § 2

Strittig im Ausgangsverfahren ist die Auslegung des Unternehmerbegriffes nach Art 44 der MehrwertsteuerRL. Aus Art 43 der MehrwertsteuerRL ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber dem Ausdruck "Steuerpflichtiger, der als solcher handelt", iSv Art 44 der Richtlinie eine andere Bedeutung beimessen wollte, als ihm nach Art 2 Abs 1 der Richtlinie zukommt; nämlich ein weiterer Anwendungsbereich. WTL ist Treuhänderin einer gemeinnützi-

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