MehrwertsteuerRL: Art 44
UStG 1994: § 2
Strittig im Ausgangsverfahren ist die Auslegung des Unternehmerbegriffes nach Art 44 der MehrwertsteuerRL. Aus Art 43 der MehrwertsteuerRL ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber dem Ausdruck "Steuerpflichtiger, der als solcher handelt", iSv Art 44 der Richtlinie eine andere Bedeutung beimessen wollte, als ihm nach Art 2 Abs 1 der Richtlinie zukommt; nämlich ein weiterer Anwendungsbereich. WTL ist Treuhänderin einer gemeinnützi-