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Kein Recht auf Akteneinsicht des Masseverwalters einer GmbH bei Verhängung einer Verbandsgeldbuße

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/119ÖStZB 2022, 306 Heft 11 v. 31.5.2022

FinStrG: § 28, § 28a

IO: § 58 Z 2

Da Verbandsgeldbußen als Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen iSd § 58 Z 2 IO anzusehen sind und gem § 58 Z 2 IO als Insolvenzforderungen nicht geltend gemacht werden können, ist die Masse von der Verhängung einer Verbandsgeldbuße nicht berührt. Da der Masseverwalter betreffend die Verhängung einer Verbandsgeldbuße zur Vertretung der Masse nicht befugt ist, besteht auch keine Legitimation des Masseverwalters zur Geltendmachung der korrespondierenden Verfahrensrechte des Verbandes, wie dem Recht auf Akteneinsicht.

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