BAO: § 22
UStG: § 12
Errichtet die nicht berufstätige Ehefrau auf einer - ihr vom Ehemann - geschenkten Liegenschaft ein Wohnhaus und werden die neu errichteten Wohneinheiten durch eine Sparbuchschenkung des Ehemanns und ein von ihm gegebenes Darlehen finanziert und werden diese anschließend an den Ehemann vermietet, so liegt nicht schon deshalb ein Missbrauch vor, weil der Vater die Wohnungen sodann an seine erwachsenen Kinder prekaristisch überlässt und dafür kein Vorsteuerabzug zugestanden wäre. Die Ehefrau kann daher trotzdem Vorsteuern in Zusammenhang mit der Bauführung geltend machen.