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An Sitz geknüpfte Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Besteuerung des Besitzes von Kundeneinlagen bei Kreditinstituten stehen im Widerspruch zu den Grundverkehrsfreiheiten; eine solche Steuer stellt jedoch keine mit der USt vergleichbare Steuer dar

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/112ÖStZB 2022, 285 Heft 10 v. 17.5.2022

Grundverkehrsfreiheiten

Mehrwertsteuer

AEUV: Art 49, Art 56 und Art 63

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