An Sitz geknüpfte Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Besteuerung des Besitzes von Kundeneinlagen bei Kreditinstituten stehen im Widerspruch zu den Grundverkehrsfreiheiten; eine solche Steuer stellt jedoch keine mit der USt vergleichbare Steuer dar
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/112ÖStZB 2022, 285 Heft 10 v. 17.5.2022