VwGG: § 46 Abs 1
Wird ein Erkenntnis des BFG dem steuerlichen Vertreter am 18. 5. 2020 durch Hinterlassung an der Abgabestelle zugestellt und wird das anzufechtende Erkenntnis, auf dem irrtümlich ein Eingangsstempel mit 19. 5. 2020 angebracht wurde, sodann einem Rechtsanwalt übergeben, der die Revision - aufgrund des falschen Eingangsstempels - zu spät