EStG 1988: § 9 Abs 1 Z 3 idF BGBl I 2003/71
Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Rückstellung zählt ua die überwiegende Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Macht der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit Aufwendungen iZm der Dotierung einer Rückstellung für Ersatzleistungsverpflichtungen gegenüber der GmbH (hier: iHv € 290.000,-) als Betriebsausgaben geltend, so muss sich das Finanzamt somit auch mit der Frage nach der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auseinandersetzen.