vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anerkennung einer Rückstellung nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/99ÖStZB 2022, 265 Heft 10 v. 17.5.2022

EStG 1988: § 9 Abs 1 Z 3 idF BGBl I 2003/71

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Rückstellung zählt ua die überwiegende Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Macht der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit Aufwendungen iZm der Dotierung einer Rückstellung für Ersatzleistungsverpflichtungen gegenüber der GmbH (hier: iHv € 290.000,-) als Betriebsausgaben geltend, so muss sich das Finanzamt somit auch mit der Frage nach der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auseinandersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte