Die Tabakgebühr ist keine Abgabe; hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Verordnungsprüfung können jedoch die Grundsätze für Abgaben herangezogen werden
Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/108ÖStZB 2021, 254 Heft 9 v. 3.5.2021