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Die Tabakgebühr ist keine Abgabe; hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Verordnungsprüfung können jedoch die Grundsätze für Abgaben herangezogen werden

Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/108ÖStZB 2021, 254 Heft 9 v. 3.5.2021

Abgaben

B-VG: Art 7 Abs 1/Verordnung; Art 10 Abs 1; Art 18 Abs 2

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG: § 9

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