Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch eine Bestimmung des FinStrG betreffend den Übergang eines zunächst in verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit geführten Finanzstrafverfahrens in ein gerichtliches Strafverfahren; kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes aufgrund der Beschwerdemöglichkeit auch für sonstige Betroffene einer Beschlagnahme
Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/107ÖStZB 2021, 250 Heft 9 v. 3.5.2021