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Keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung einer Gemeinde betreffend die - hinreichend bestimmte - Gebühr für die Benützung einer Abfallsammelstelle; Berechtigung der Gemeinde zur Einhebung von Gebühren für die Abfallsammelstelle als Gemeindeeinrichtung iSd F-VG bei Einhaltung der Grundsätze der Gebührenerhebung nach dem Bgld AbfallwirtschaftsG 1993; mutmaßlicher Jahresertrag der Gebühren für Erhaltung und Betrieb der Gemeindeeinrichtung übersteigt nicht das doppelte Jahreserfordernis; Gebührenvorschreibung erfolgt umsatzsteuerlich im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art

Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/103ÖStZB 2021, 241 Heft 9 v. 3.5.2021

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