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Mängelbehebungsauftrag auch bei bewusst mangelhaft eingebrachter Beschwerde

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/101ÖStZB 2021, 232 Heft 8 v. 15.4.2021

BAO: § 85 Abs 2, § 245 idF BGBl I 2013/14, § 250

Entspricht eine Beschwerde nicht den in § 250 BAO angeführten Voraussetzungen (hier: fehlende Begründung), ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs 2 BAO zu erlassen. Dies gilt auch für bewusst " leer " eingebrachte Beschwerden (nach der BAO).

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