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BFG: Abzugsteuer - (zu Unrecht erlassene) ESt-Festsetzung statt Haftungsbescheid

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/68ÖStZB 2021, 179 Heft 7 v. 6.4.2021

EStG 1988: § 100 Abs 2 und Abs 3

BAO: § 279 Abs 1

Gemäß § 100 Abs 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner dieser Einkünfte haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge.

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