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BFG: Verwertung von Patentrechten - Hälftesteuersatz

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/67ÖStZB 2021, 177 Heft 7 v. 6.4.2021

EStG 1988: § 38 Abs 2 Satz 2

AEUV: Art 267

Nach Ansicht des BFG bestehen keine Zweifel an der Unionsrechtskonformität der in § 38 Abs 2 Satz 2 EStG 1988 normierten Bestimmung, wonach der Patentschutz an dem Ort der Verwertung oder in Österreich bestehen muss. Das BFG sieht sich daher auch nicht veranlasst (§ 290 BAO), den EuGH diesbezüglich mit einem Vorabentscheidungsverfahren iSd Art 267 AEUV zu befassen.

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