EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 8
KStG 1988: § 12 Abs 1 Z 8
Abgangsentschädigungen, die aus Anlass der Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses für die Zustimmung zur einvernehmlichen Auflösung geleistet werden, und Vergleichssummen, die außergerichtliche Einigungen in Kündigungsstreitigkeiten (Kündigungszustimmungsverfahren,